Was kannst du tun?
Wenn es für dich sicher möglich ist:
- konkrete Aussagen oder Situationen notieren
- Datum, Ort und Beteiligte festhalten
- mögliche Zeuginnen oder Zeugen notieren
- relevante Nachrichten oder Unterlagen sichern
- eine Person einbeziehen, bei der du dich sicher fühlst
Beschwerdemöglichkeit im Betrieb
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sieht ein Beschwerderecht vor, wenn Beschäftigte sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis wegen eines geschützten Merkmals benachteiligt fühlen.
Der Arbeitgeber hat außerdem Schutzpflichten gegen entsprechende Benachteiligungen.
Mögliche Ansprechpartner
- geeignete betriebliche Beschwerdestelle
- Ausbildungsleitung
- Personalabteilung
- Betriebsrat / JAV
- zuständige IHK/HWK
- Antidiskriminierungsstellen
- Gewerkschaft
- geeignete Rechtsberatung
Wenn eine dieser Personen selbst an der Situation beteiligt ist oder du dich dort nicht sicher fühlst, musst du dich nicht zuerst an genau diese Person wenden.
BerufsSuite bewertet nicht verbindlich
BerufsSuite stellt nicht verbindlich fest:
- ob rechtlich eine Diskriminierung vorliegt
- wer schuld ist
- welche Ansprüche bestehen
Wir helfen dir beim Sortieren deiner Situation und bei der Suche nach geeigneten nächsten Schritten.
Bei sexueller Belästigung
Nutze die eigene priorisierte Hilfeseite: