Wenn du krank bist
Grundsätzlich solltest du den Arbeitgeber beziehungsweise den im Betrieb vorgesehenen Ansprechpartner unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer informieren.
Beachte zusätzlich:
- betriebliche Meldewege
- Vorgaben zur ärztlichen Feststellung
- Berufsschulregeln
- gegebenenfalls unterschiedliche Meldungen an Betrieb und Schule
Ärztlicher Nachweis
Die gesetzlichen Regeln zum Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit hängen unter anderem davon ab, ob die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung greift.
Der Arbeitgeber kann unter bestimmten Voraussetzungen eine frühere ärztliche Feststellung verlangen.
Verlasse dich deshalb nicht nur auf allgemeine Faustregeln, sondern beachte die konkreten betrieblichen Vorgaben.
Was solltest du aufbewahren?
- relevante Krankmeldungen beziehungsweise Nachweise
- Mitteilungen an Betrieb und Schule
- Antworten oder Rückfragen
- Übersicht über längere Fehlzeiten, wenn diese später relevant werden
Fehlzeiten und Prüfung
Ob Fehlzeiten Auswirkungen auf eine Prüfungszulassung oder andere formale Entscheidungen haben, beurteilt die zuständige Stelle.
BerufsSuite entscheidet das nicht.
Wenn du wegen vieler Fehlzeiten unsicher bist, frage frühzeitig:
- Ausbildungsleitung
- Berufsschule
- zuständige IHK/HWK
Vergütung im Krankheitsfall
Für Auszubildende bestehen besondere gesetzliche Fortzahlungsregeln. Ob im konkreten Einzelfall ein Anspruch besteht, bewertet BerufsSuite nicht verbindlich.