Sonntagsarbeit ist während einer Ausbildung nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Ob du sonntags beschäftigt werden darfst, hängt unter anderem von deinem Alter, deiner Tätigkeit, deiner Branche und möglichen besonderen Regelungen ab.
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Erste Einordnung
Wichtig
BerufsSuite bietet dir hier eine allgemeine Orientierung zu den gesetzlichen Regeln der Sonntagsarbeit. Ob Sonntagsarbeit in deinem konkreten Ausbildungsbetrieb zulässig ist, kann von deinem Alter, deiner Tätigkeit, deiner Branche, einem Tarifvertrag oder einer besonderen behördlichen Regelung abhängen.
BerufsSuite ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und bewertet deinen persönlichen Fall nicht verbindlich.
Zuerst dein Alter prüfen
Welche Regeln gelten für dich?
Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten andere und deutlich strengere Vorschriften als für volljährige Auszubildende.
Für Jugendliche gilt ein besonderer Schutz. Nach § 17 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche grundsätzlich nicht sonntags beschäftigt werden.
Grundsätzlich: Sonntag frei.
Wann gibt es Ausnahmen?
Das Jugendarbeitsschutzgesetz erlaubt Sonntagsarbeit für Jugendliche nur in bestimmten gesetzlich genannten Bereichen:
Krankenhäuser beziehungsweise Krankenanstalten
Alten-, Pflege- und Kinderheime
Landwirtschaft und Tierhaltung bei notwendigen Sonn- und Feiertagsarbeiten
Bestimmte Tätigkeiten im Familienhaushalt
Schaustellergewerbe
Musik-, Theater- und vergleichbare Aufführungen sowie bestimmte Rundfunktätigkeiten
Sport
Ärztlicher Notdienst
Gaststättengewerbe
Entscheidend ist nicht nur der Name deines Ausbildungsberufs. Auch der konkrete Betrieb und die Tätigkeit können eine Rolle spielen.
Zusätzlicher Schutz
Auch bei einer Ausnahme gelten Schutzregeln
Wenn du als Jugendlicher ausnahmsweise sonntags beschäftigt werden darfst, bedeutet das nicht, dass du jeden Sonntag arbeiten darfst.
Mindestens zwei Sonntage frei
Nach § 17 JArbSchG müssen mindestens zwei Sonntage pro Monat beschäftigungsfrei bleiben.
Fünf-Tage-Woche bleibt bestehen
Wenn du sonntags arbeitest, muss die gesetzliche Fünf-Tage-Woche durch einen freien berufsschulfreien Arbeitstag derselben Woche sichergestellt werden.
Jeder zweite Sonntag soll frei bleiben
Zusätzlich formuliert das Gesetz die Zielvorgabe, dass jeder zweite Sonntag beschäftigungsfrei bleiben soll.
Volljährige Auszubildende
Sonntagsarbeit ab 18
Nach § 2 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz gelten auch Personen als Arbeitnehmer im Sinne des ArbZG, die zu ihrer Berufsbildung beschäftigt werden. Für volljährige Auszubildende gelten deshalb grundsätzlich die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes. Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten dagegen die besonderen Schutzvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Auch für Erwachsene ist Sonntag grundsätzlich geschützt
Auch wenn du 18 Jahre oder älter bist, darf dein Ausbildungsbetrieb dich nicht automatisch jeden Sonntag einsetzen.
Nach § 9 Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.
Wann kann Sonntagsarbeit erlaubt sein?
§ 10 ArbZG enthält gesetzliche Ausnahmen, wenn bestimmte Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können. Dazu gehören beispielsweise:
Not- und Rettungsdienste sowie Feuerwehr
Öffentliche Sicherheit und bestimmte öffentliche Aufgaben
Krankenhäuser, Pflege und Betreuung
Gastronomie und Beherbergung
Kultur und Veranstaltungen
Sport, Freizeit und Tourismus
Rundfunk und bestimmte Pressebereiche
Messen, Märkte und Volksfeste
Verkehrsbetriebe
Transport und Kommissionierung leicht verderblicher Waren
Energie- und Wasserversorgung
Abfall- und Abwasserentsorgung
Landwirtschaft und Tierhaltung
Bewachung
Notwendige Reinigung und Instandhaltung
Bestimmte Arbeiten, die nicht sinnvoll unterbrochen werden können
Bestimmte Arbeiten in Bäckereien und Konditoreien
Diese Liste bedeutet nicht, dass jeder Beschäftigte in diesen Branchen automatisch sonntags arbeiten darf. Die gesetzlichen Voraussetzungen müssen im konkreten Betrieb und für die jeweilige Tätigkeit erfüllt sein.
Praxisbeispiel
Beispiel: Lager und Logistik
Die Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik oder zum Fachlageristen erlaubt nicht allein aufgrund der Berufsbezeichnung Sonntagsarbeit.
Das Arbeitszeitgesetz nennt beispielsweise Verkehrsbetriebe sowie den Transport und das Kommissionieren leicht verderblicher Waren als mögliche Ausnahmebereiche.
Ein normales Lager darf deshalb nicht allein mit der Begründung „Wir arbeiten in der Logistik“ generell Sonntagsarbeit anordnen.
Es kommt auf den konkreten Betrieb und die ausgeübte Tätigkeit an.
Gesetzliche Grundregel für Volljährige
Mindestens 15 Sonntage im Jahr frei
Wenn Sonntagsarbeit für einen volljährigen Beschäftigten grundsätzlich zulässig ist, müssen nach § 11 Abs. 1 ArbZG nach der gesetzlichen Grundregel mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben.
Beispiel
Hat ein Kalenderjahr 52 Sonntage, müssen nach dieser Grundregel mindestens 15 davon frei bleiben.
52 Sonntage− 15 freie Sonntage= höchstens 37 gearbeitete Sonntage nach dieser Grundregel
Das ist nur eine rechnerische Einordnung der Grundregel und keine Aussage, dass alle übrigen Sonntage im konkreten Betrieb zulässig wären.
Ausgleich
Wenn du sonntags arbeitest
Bei zulässiger Sonntagsarbeit muss ein volljähriger Arbeitnehmer grundsätzlich einen Ersatzruhetag erhalten.
Innerhalb von zwei WochenDer Ersatzruhetag für einen gearbeiteten Sonntag muss nach § 11 Abs. 3 ArbZG innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen gewährt werden, in den der gearbeitete Sonntag fällt.
Sonntage dürfen deshalb nicht einfach dauerhaft zusätzlich an die normale Arbeitswoche angehängt werden.
Tarif und Behörde
Weitere Regelungen können gelten
Neben den gesetzlichen Ausnahmen nach § 10 ArbZG können unter bestimmten Voraussetzungen tarifliche Regelungen oder behördliche Bewilligungen eine Rolle spielen.
§ 12 ArbZG
Gesetzlich begrenzte tarifliche Abweichungen für bestimmte Bereiche und Regelungssituationen.
§ 13 ArbZG
Behördliche Regelungen, Feststellungen und Bewilligungen unter bestimmten Voraussetzungen.
Deshalb kann BerufsSuite anhand des Ausbildungsberufs allein nicht verbindlich feststellen, ob ein bestimmter Sonntag zulässig war.
Ausbildungszweck
Du bist trotzdem Auszubildender
Auch wenn Sonntagsarbeit arbeitszeitrechtlich zulässig ist, gelten weiterhin die Regeln der Berufsausbildung.
Nach § 14 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz dürfen Auszubildenden nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind.
Ein Azubi ist keine beliebig einsetzbare Ersatzarbeitskraft. Sonntagsarbeit sollte deshalb auch während der Ausbildung einen nachvollziehbaren Bezug zur Ausbildung und zur zulässigen Tätigkeit haben.
Schnelle Einordnung
Was ist erlaubt – was nicht?
Kann zulässig sein
Sonntagsarbeit fällt unter eine gesetzliche Ausnahme.
Die konkrete Tätigkeit erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen.
Vorgeschriebene freie Sonntage werden eingehalten.
Erforderliche Ersatzruhetage werden gewährt.
Eine zulässige tarifliche oder behördliche Sonderregelung besteht.
Bei Minderjährigen greift eine gesetzliche Ausnahme und die zusätzlichen Schutzregeln werden eingehalten.
Nicht automatisch erlaubt
„Bei uns ist gerade viel zu tun.“
„Du bist volljährig, also darfst du sonntags immer arbeiten.“
„Wir sind ein Logistikbetrieb, deshalb dürfen wir jeden Sonntag arbeiten.“
„Du hast den Sonntag im Berichtsheft eingetragen, also war er automatisch zulässig.“
Minderjährige ohne gesetzliche Ausnahme regulär sonntags beschäftigen.
Vorgeschriebene Ersatz- oder freie Tage einfach entfallen lassen.
Offizielle Quellen
Gesetzliche Grundlagen
Die folgenden Links führen ausschließlich zu den offiziellen Gesetzestexten bei „Gesetze im Internet“.
Bei einem konkreten Fall können zusätzliche Regelungen entscheidend sein. Dazu gehören zum Beispiel dein Ausbildungsberuf, deine tatsächliche Tätigkeit, der Betrieb, ein Tarifvertrag oder eine behördliche Ausnahme.
1
Sprich mit deinem Ausbildungsbetrieb
Bitte um Erklärung, auf welcher Grundlage die Sonntagsarbeit erfolgt.
2
Frag deine zuständige Kammer
IHK, HWK oder eine andere zuständige Stelle kann bei Ausbildungsfragen weiterhelfen.
3
Hole dir bei Bedarf rechtliche Beratung
Wenn es um einen konkreten Streit oder mögliche Rechtsverstöße geht, kann eine qualifizierte Rechtsberatung erforderlich sein.
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Rechtliche Abgrenzung
Allgemeine Orientierung
BerufsSuite bietet allgemeine Informationen rund um Ausbildung und Arbeitsrecht. BerufsSuite ist keine IHK, HWK, Behörde oder Rechtsanwaltskanzlei und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Ob Sonntagsarbeit in deinem konkreten Fall zulässig ist, kann BerufsSuite nicht verbindlich beurteilen.
Bei konkreten rechtlichen, vertraglichen oder betrieblichen Streitfällen wende dich an deine zuständige Kammer, die zuständige Aufsichtsbehörde oder eine qualifizierte Rechtsberatung.
Stand der Informationen: 30.08.2026 Rechtsgrundlagen: ArbZG, JArbSchG und BBiG. Bei späteren gesetzlichen Änderungen müssen die Inhalte erneut geprüft werden.