Urlaubswunsch stellen
Urlaub sollte möglichst frühzeitig und über den im Betrieb vorgesehenen Weg beantragt werden.
Bewahre bei Unklarheiten nach Möglichkeit auf:
- Urlaubsantrag
- Genehmigung oder Ablehnung
- vorhandene Resturlaubsübersicht
- relevante schriftliche Kommunikation
Urlaubswünsche und betriebliche Belange
Nach dem Bundesurlaubsgesetz sollen Urlaubswünsche berücksichtigt werden.
Dem können unter anderem dringende betriebliche Belange oder sozial vorrangige Urlaubswünsche anderer Beschäftigter entgegenstehen.
BerufsSuite entscheidet nicht, ob eine konkrete Ablehnung rechtmäßig ist.
Nicht eigenmächtig Urlaub nehmen
Wenn dein Urlaub nicht genehmigt wurde oder unklar ist, ob er genehmigt ist, solltest du nicht einfach davon ausgehen, dass du zuhause bleiben kannst.
Klär die Situation vorher.
Was kannst du tun?
- Urlaubsstand prüfen
- Antrag und Antwort vergleichen
- nach dem konkreten Grund einer Ablehnung fragen
- bei widersprüchlichen Angaben Ausbildungsleitung oder Personalabteilung ansprechen
- bei Bedarf Betriebsrat / JAV einbeziehen
Wenn du im Urlaub krank wirst
Nach dem Bundesurlaubsgesetz werden durch ärztliches Zeugnis nachgewiesene Tage der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich nicht auf den Jahresurlaub angerechnet.
Welche Nachweise und Meldewege in deinem konkreten Fall nötig sind, solltest du mit dem Betrieb klären.
Minderjährige
Für minderjährige Auszubildende gelten beim Urlaubsanspruch zusätzliche besondere Schutzvorschriften.